Als handwerklicher Hersteller und Lieferant von Bäckerei- und Konditoreiwaren sind wir seit nunmehr über 25 Jahren auf dem Frankfurter Markt tätig. Bis zu 100 Kunden – ob Kantinen, Bäckerei- und Konditoreigeschäfte als auch Krankenhäuser, etc. – machen von unserer täglichen Lieferung gebrauch.

Lernen Sie uns auf unserer Website etwas näher kennen und nehmen Sie Einblick in das wahrscheinlich größte Warensortiment im Rhein Main Gebiet.
Kondi Back, Backwaren- Herstellungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, Ferdinand Porsche Straße 41, 60386 Frankfurt, Tele.: 069/415085 Fax: 069/424190



Impressum


































Impressum:


Anbieter:
Kondi Back, Backwaren- Herstellungs- und Vertriebsgesellschaft mbH

Sitz der Gesellschaft:
Ferdinand-Porsche-Straße 41, 60386 Frankfurt,
Bundesrepublik Deutschland

Kontakt:
Telefon.: +49 (0) 69 / 41 50 85
Fax: +49 (0) 69 / 42 41 90
Email: webmaster@kondiback.de
Verantwortlich i. S. d. MDStV:
Thomas Weidenweber


Site-Design & Programmierung:

vrs|one . communication solutions, Frankfurt

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Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte
oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.
Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:

1. Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht
oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Der Versuch ist strafbar.

sowie Par. 303b StGB Computersabotage:

1. Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb,
ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist,
dadurch stört, dass er
a. eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder
b. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört,
beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Der Versuch ist strafbar.

Insbesondere verweisen wir auch
auf den Beschluss vom 25.08.2000 – Az. 19 U 2/00 – des OLG Köln,
der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht"  einräumt,
von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.